Als Rituskirche (CIC: ecclesia ritualis [sui iuris]) oder Teilkirche eigenen Rechts (CCEO: ecclesia sui iuris) werden 24 eigenständige Teilkirchen bezeichnet, die zusammen die eine römisch-katholische Kirche bilden. Dazu gehören die weitaus größte lateinische Kirche (Westkirche) und die 23 katholischen Ostkirchen, jede mit eigenem Ritus.
Die Ostkirchen erstrecken sich auf mehrere Ritenfamilien, die meisten benutzen den byzantinischen Ritus, in der lateinischen Kirche ist der römische Ritus vorherrschend.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der geistlichen und juristischen Leitungsfunktion in der Kirche durch den Papst. Dieser übt jedoch prinzipiell nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die patriarchalen und großerzbischöflichen Ostkirchen haben eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit eigener Jurisdiktion als Oberhaupt. Über die Metropolitan- und sui iuris-Kirchen dagegen übt auch der Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche die patriarchale Jurisdiktion aus.
Nach dem Annuario Pontificio gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen und Riten:
Die lateinische Kirche bildet die größte und bedeutendste Teilkirche mit 2664 Bischofssitzen und 235 Partikularkirchen ohne Bischofssitz. Der Papst ist als Bischof und Metropolit von Rom das Oberhaupt der lateinischen Kirche. Zu dieser gehören außerdem rund 200 Kardinäle und 4800 Bischöfe.[1]Für diese Teilkirche prägend ist der Römische Ritus. Daneben existieren auch regionale, mit dem römischen eng verwandte weitere Riten nach lokalen Traditionen, wobei die meisten als historische Traditionen nur noch eingeschränkt angewandt werden.
Die Kirchen des byzantinischen Ritus werden zusammenfassend oft als griechisch-katholische Kirchen oder griechisch-uniert respektive byzantinisch-katholisch bezeichnet. Dass „griechisch“ den byzantinischen Ritus bezeichnet, hat historische Wurzeln in der Entwicklung der Ostkirchen aus den griechischsprachigen Urkirchen im Oströmischen Reich (in Unterscheidung zur „lateinischen“ Kirche des Weströmischen Reiches).[2] Es verbreitet sich auch, nur von „ukrainisch-katholisch“, „ruthenisch-katholisch“ usw. zu sprechen, wie etwa in den amtlichen Regelungen zur Religionszugehörigkeit in Österreich.
Die folgenden stellen keine Teilkirchen im engeren Sinne dar, da für sie keine eigene Hierarchie eingerichtet wurde. Dennoch bilden sie jeweils eine besondere Ritengemeinschaft.[3][4]
aus der Griechisch-Katholischen Kirche im ehemaligen Jugoslawien entstanden (begründet 1777 in Slawonien, und derzeit in Aufbau):[4]
Die Russische griechisch-katholische Kirche wird zwar im Annuario Pontificio genannt, es gibt aber weder bestellte Seelsorger noch eine Anzahl der Gläubigen[4] (Apostolisches Exarchat für die Katholiken des byzantinischen Ritus in Russland, 1917 gegründet und Apostolisches Exarchat für die Russen des byzantinischen Ritus und alle Katholiken eines orientalischen Ritus in China, 1928).
Die Georgische griechisch-katholische Kirche (auch Georgisch-katholische Kirche genannt) bestand nur für kurze Zeit und ist in der Lateinischen Kirche in Georgien aufgegangen.
Die Kirchen des Alexandrinischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Alexandrien hervorgegangen.
Die Kirchen des Westsyrischen oder antiochenischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Antiochien hervorgegangen.
Die Kirchen des Ostsyrischen oder chaldäischen Ritus sind aus dem Katholikat von Seleukia-Ktesiphon hervorgegangen.:
Dem Armenischen Ritus folgt:
vorwiegend römischer Ritus: Lateinische Kirche Byzantinischer Ritus:Albanisch •Bulgarisch •Georgisch •Griechisch •Italo-albanisch •Kasachisch •Melkitisch •Rumänisch •Ruthenisch •Slowakisch •Ukrainisch •Ungarisch •Ohne eigene Hierarchie:Kroatisch •Mazedonisch •Serbisch-montenegrinisch •Weißrussisch •Russisch (nur formal) Alexandrinischer Ritus:Äthiopisch •Eritreisch •Koptisch Westsyrischer Ritus:Maronitisch •Syrisch •Syro-malankarisch |
Als Rituskirche (CIC: ecclesia ritualis [sui iuris]) oder Teilkirche eigenen Rechts (CCEO: ecclesia sui iuris) werden 24 eigenständige Teilkirchen bezeichnet, die zusammen die eine römisch-katholische Kirche bilden. Dazu gehören die weitaus größte lateinische Kirche (Westkirche) und die 23 katholischen Ostkirchen, jede mit eigenem Ritus.
Die Ostkirchen erstrecken sich auf mehrere Ritenfamilien, die meisten benutzen den byzantinischen Ritus, in der lateinischen Kirche ist der römische Ritus vorherrschend.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der geistlichen und juristischen Leitungsfunktion in der Kirche durch den Papst. Dieser übt jedoch prinzipiell nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die patriarchalen und großerzbischöflichen Ostkirchen haben eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit eigener Jurisdiktion als Oberhaupt. Über die Metropolitan- und sui iuris-Kirchen dagegen übt auch der Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche die patriarchale Jurisdiktion aus.
Nach dem Annuario Pontificio gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen und Riten:
Die lateinische Kirche bildet die größte und bedeutendste Teilkirche mit 2664 Bischofssitzen und 235 Partikularkirchen ohne Bischofssitz. Der Papst ist als Bischof und Metropolit von Rom das Oberhaupt der lateinischen Kirche. Zu dieser gehören außerdem rund 200 Kardinäle und 4800 Bischöfe.[1]Für diese Teilkirche prägend ist der Römische Ritus. Daneben existieren auch regionale, mit dem römischen eng verwandte weitere Riten nach lokalen Traditionen, wobei die meisten als historische Traditionen nur noch eingeschränkt angewandt werden.
Die Kirchen des byzantinischen Ritus werden zusammenfassend oft als griechisch-katholische Kirchen oder griechisch-uniert respektive byzantinisch-katholisch bezeichnet. Dass „griechisch“ den byzantinischen Ritus bezeichnet, hat historische Wurzeln in der Entwicklung der Ostkirchen aus den griechischsprachigen Urkirchen im Oströmischen Reich (in Unterscheidung zur „lateinischen“ Kirche des Weströmischen Reiches).[2] Es verbreitet sich auch, nur von „ukrainisch-katholisch“, „ruthenisch-katholisch“ usw. zu sprechen, wie etwa in den amtlichen Regelungen zur Religionszugehörigkeit in Österreich.
Die folgenden stellen keine Teilkirchen im engeren Sinne dar, da für sie keine eigene Hierarchie eingerichtet wurde. Dennoch bilden sie jeweils eine besondere Ritengemeinschaft.[3][4]
aus der Griechisch-Katholischen Kirche im ehemaligen Jugoslawien entstanden (begründet 1777 in Slawonien, und derzeit in Aufbau):[4]
Die Russische griechisch-katholische Kirche wird zwar im Annuario Pontificio genannt, es gibt aber weder bestellte Seelsorger noch eine Anzahl der Gläubigen[4] (Apostolisches Exarchat für die Katholiken des byzantinischen Ritus in Russland, 1917 gegründet und Apostolisches Exarchat für die Russen des byzantinischen Ritus und alle Katholiken eines orientalischen Ritus in China, 1928).
Die Georgische griechisch-katholische Kirche (auch Georgisch-katholische Kirche genannt) bestand nur für kurze Zeit und ist in der Lateinischen Kirche in Georgien aufgegangen.
Die Kirchen des Alexandrinischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Alexandrien hervorgegangen.
Die Kirchen des Westsyrischen oder antiochenischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Antiochien hervorgegangen.
Die Kirchen des Ostsyrischen oder chaldäischen Ritus sind aus dem Katholikat von Seleukia-Ktesiphon hervorgegangen.:
Dem Armenischen Ritus folgt:
vorwiegend römischer Ritus: Lateinische Kirche Byzantinischer Ritus:Albanisch •Bulgarisch •Georgisch •Griechisch •Italo-albanisch •Kasachisch •Melkitisch •Rumänisch •Ruthenisch •Slowakisch •Ukrainisch •Ungarisch •Ohne eigene Hierarchie:Kroatisch •Mazedonisch •Serbisch-montenegrinisch •Weißrussisch •Russisch (nur formal) Alexandrinischer Ritus:Äthiopisch •Eritreisch •Koptisch Westsyrischer Ritus:Maronitisch •Syrisch •Syro-malankarisch |